Herzlich willkommen auf dem Kursportal der Laseraplikon GmbH – Ihrem Partner für Laserkurse, Laserschutz und Lasersicherheit.
Die Laseraplikon GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen. In Kooperation mit langjährigen renommierten Partnern bieten wir spezialisierte Laserschutzkurse und Laserschutzseminare für Anwender von Medizin-, Dental- und Laborlasern sowie Laserkurse zum Fachkundeerwerb für die Laseranwendung am Menschen zu medizinischen und/oder nichtmedizinischen (ästhetisch-kosmetischen) Zwecken für Ärzte und Ärztinnen an.
Die Ausbildungsinhalte unserer Kurse entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin e. V. (DGLM) sowie der Unfallversicherer, spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und sind Leitliniengerecht.
Als Mitglied der DGLM arbeitet die Laseraplikon GmbH aktiv im Arbeitsausschuss „Ausbildung“ mit. Darüber hinaus ist die Laseraplikon GmbH Teil der Expertenkommission der S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut (unter Berücksichtigung von Strahlquellen mit ähnlichen Wirkungen an der Haut)“, die im Januar 2022 veröffentlicht wurde.
Unsere sicherheitstechnischen Referenten verfügen über eine mehr als 30-jährige Kurserfahrung in der Laserphysik und Lasersicherheit. Unsere medizinischen Referenten sind erfahrene Lasermediziner und auf diesem Gebiet sowohl ambulant als auch stationär tätig.
Alle unsere Laserkurse:
Detaillierte Informationen zu unserem Kursangebot finden Sie hier. Sollten Sie bei der richtigen Kursauswahl Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern über info@laserkurse.de.
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NÄCHSTE KURSTERMINE:
01. März 2024, 14. Juni 2024 und 15. November 2024 Online-Refresher-Laserschutzkurs nach OStrV und TROS für die Medizin und Ästhetik zur Auffrischung als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen (1-tägiger Live-Online-Kurs per Zoom-Videokonferenz). Anmeldung (vorbehaltlich freier Teilnahmekapazitäten) über unser Anmeldeformular.
15. März 2024 und 27. September 2024 Laserschutzkurs nach OStrV und TROS für die Medizin und Ästhetik zur Erst- und Nachschulung als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen (1-tägiger Präsenzkurs in Berlin). Eine Anmeldung ist schon jetzt möglich. Nutzen Sie bitte dafür unser Anmeldeformular.
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Zum Nachweis Ihrer erfolgreichen Kursteilnahme erhalten Sie ein behördlich anerkanntes Zertifikat und eine Teilnahmebescheinigung unter Ausweisung der absolvierten Kursinhalte und -zeiten. Gemäß der geltenden Weiterbildungsordnung für Ärzte und Ärztinnen können Fortbildungspunkte erworben werden.
Die Teilnahme an unseren Laserschutzkursen gemäß OStrV/TROS ist für Ärztinnen und Ärzte außerdem an die NiSV-Fachkunde anrechenbar.
Was zeichnet uns gegenüber anderen Kursanbietern noch aus? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Präsenz- und Online-Kurse erhalten gedruckte Kursunterlagen. Und wir sind auch nach Ihrer Kursteilnahme als Ansprechpartner bei Fragen zum Thema „Laserschutz und Lasersicherheit“ für Sie da, weil wir möchten, dass die Vorteile der Laseranwendung sicher und komplikationsfrei bei Ihnen und Ihren Patienten ankommen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter entspringt nicht der NiSV, sondern der OStrV/TROS „Laserstrahlung“ und besteht unabhängig vom Anwendungszweck immer, wenn Laser der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 angewendet werden. Die Qualifikation und Bestellung eines Laserschutzbeauftragten hat stets vor Inbetriebnahme eines Lasers der benannten Klassen zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Bußgelder drohen. Die Erstqualifikation muss seit 2018 alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Die Kursauswahl richtet sich nach Ihrem konkreten Ausbildungserfordernis:
Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik (anwendungsbezogener Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für Ärzte und medizinisches Personal) wie von den Unfallversicherern gefordert in Präsenz im IGZ / OWZ Innovations- und GründerZentrum Berlin-Adlershof
Online-Refresher-Kurs für die Medizin und Ästhetik (anwendungsbezogener Live-Online-Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für ärztliches und nichtärztliches Personal) per Live-Videokonferenz
Unsere Laserschutzkurse sind auch geeignet für Praxismanager, QM-Beauftragte und Aufsichtsbeamte im Umfeld von Klinik und Praxis, Medizinphysiker, Medizintechniker, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Anwender außerhalb der Medizin beim Lasereinsatz zu nichtmedizinischen (kosmetischen Zwecken) gemäß NiSV.
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WICHTIGER HINWEIS: Laserschutzbeauftragte, deren Erstschulung sehr viel länger als 5 Jahre zurückliegt und/oder die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, waren verpflichtet, sich bereits bis zum 31.12.2021 nach der neuen OStrV/TROS nachschulen zu lassen. Bei Fristversäumnis sollte dringend eine Nachschulung in Präsenz zum schnellstmöglichen Termin erfolgen.
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Laseranwendungen am Menschen erfordern spezielles fachliches Können und Wissen und dürfen deshalb nur von solchen Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende fachliche Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung verfügen. Die Anforderungen sind durch den Gesetzgeber im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt.
Für den Fachkundeerwerb gemäß NiSG bei medizinischer Laseranwendung und zum Teilerwerb Fachkunde NiSV (Grundkenntnisse „Optische Strahlung“) für den Lasereinsatz zu nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken bieten wir für Ärztinnen und Ärzte aktuell folgende Fachkundekurse an:
Im fachübergreifenden Hands-on-Praktikum lernen Sie verschiedene Lasersysteme und grundlegende Applikationstechniken des Lasers kennen. Vermittelt werden wichtige Grundlagen der Lasermedizin im Zusammenspiel zwischen eingesetzter Laserwellenlänge, optischen und thermischen Gewebeeigenschaften, applizierter Laserleistung, Expositionszeit und Anwendungsmodus (fokussiert, defokussiert).
Die dabei erläuterten physikalischen Zusammenhänge der Laseroptik gelten universell für alle Laser und bilden daher das Grundgerüst für jegliche Laseranwendung, sei es zu medizinischen oder nichtmedizinischen (ästhetisch-kosmetischen) Zwecken. Genauso verhält es sich mit den im Praktikum vermittelten Kenntnissen zur Gerätetechnik, zu Kühlmechanismen sowie sonstigen Techniken zur Vermeidung von Nebenwirkungen. Insofern stellt das Hands-on-Praktikum einen ganz wesentlichen Teil des Fachkundeerwerbs für die medizinische und/oder nichtmedizinische (ästhetisch-kosmetische) Laseranwendung am Menschen dar. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Kursprogramm „Berliner Laserkurs: Hands-on-Praktikum“.
Unser vorerst letzter Termin für das Hands-on-Praktikum fand am 25. August 2023 statt. Aktuell sind leider noch keine weiteren Termine verfügbar. Bei Interesse senden Sie uns gern eine Nachricht an info@laserkurse.de.
Laserwissen ist komplexes Wissen. Unser Laserspots Informations- und Lernportal bündelt dieses Wissen in einer Infothek und wird Sie zukünftig auch mit ausgewählten E-Learning-Angeboten zum Laserschutz und Fachkundeerwerb unterstützen. Statten Sie Laserspots schon jetzt einen Besuch ab und lernen und weiterbilden Sie sich digital und flexibel zu den folgenden Themen:
Unser Informations- und Lernportal finden Sie unter www.laserspots.de oder www.laserspots.com.
Werden Lasereinrichtungen der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 betrieben, so muss pro Organisationseinheit mindestens ein, für den Vertretungsfall besser zwei, Laserschutzbeauftragte qualifiziert und schriftlich bestellt werden. Die erworbene Qualifikation als Laserschutzbeauftragter muss anschließend alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Werden Lasereinrichtungen am Menschen angewendet, so müssen alle Anwender spezielle Fachkunde nachweisen. Die Anforderungen an den Fachkundeerwerb richten sich danach, ob Laser in Ausübung der Heil- oder Zahnheilkunde zu medizinischen Zwecken oder außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu nichtmedizinischen, d. h. rein kosmetischen Zwecken eingesetzt werden.
Für medizinische Laseranwendungen gilt ein genereller Arztvorbehalt. Anwendende Ärztinnen und Ärzte müssen NiSG-Fachkunde erwerben und auf Verlangen gegenüber Behörden nachweisen können. Hinsichtlich der Auffrischung bestehen hierbei keine starren Fristen.
Für nichtmedizinische Laseranwendungen in der Ästhetik und Kosmetik (z. B. Faltenbehandlung, Haarepilation, Tattooentfernung) müssen auch Ärztinnen und Ärzte spezielle NiSV-Fachkunde erwerben und zusammen mit der Anzeige des Laserbetriebes gegenüber der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die NiSV-Fachkunde ist alle 5 Jahre aufzufrischen.
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WICHTIGER HINWEIS: Der NiSV-Fachkundeerwerb für Ärztinnen und Ärzte liegt im Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Landesärztekammern. In einigen Bundesländern gelten Fachärztinnen und -ärzte für „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ sowie Fachärztinnen und -ärzte für „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ als im Sinne der NiSV qualifiziert. Nehmen Sie bei Nachfragen ggf. direkten Kontakt mit Ihrer Landesärztekammer auf.
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An die Durchführung von Laserschutz- und Fachkundekursen werden besondere Anforderungen gestellt, die genau definiert sind. Hierzu zählen die Einhaltung inhaltlicher und zeitlicher Vorgaben ebenso wie Teilnahmenachweise und Prüfungsregelungen. Es drängen zunehmend Kursanbieter auf den Markt, deren (vor allem auch digitalen) Schulungsformate einen schnellen Ausbildungsnachweis versprechen, aber nicht den Qualitätsanforderungen der Unfallversicherer bzw. staatlichen Behörden entsprechen.
Machen Sie sich an dieser Stelle bewusst, dass der unsachgemäße Einsatz von Laserstrahlung mit nicht unerheblichen gesundheitlichen Gefährdungen sowohl für Sie als Anwender*in als auch für Ihre Angestellten und behandelten Patienten bzw. Kunden einhergehen kann.
Unsere Schulungsformen richten sich nach den Vorgaben der Unfallversicherer aus dem DGUV Grundsatz 303-005 und der im März 2022 aktualisierten NiSV-Fachkunderichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Mehr Informationen zu den bestehenden Qualifikationsanforderungen bei Laseranwendung am Menschen finden Sie in unserem Factsheet „Laserkurse: Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen“ oder hier:
Laserschutzbeauftragter
Ausführlichere Informationen zum Thema Laserschutz und Lasersicherheit finden Sie in unserem Factsheet „Medizin- und Laborlaser: Grundlegende Sicherheitsaspekte“. Weiterführende Informationen zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen zu unseren Laserschutzkursen und Laserschutzseminaren? Richten Sie diese bitte an info@laserkurse.de!
Informationen zu unseren sicherheitstechnischen und medizinischen Referenten finden Sie in unserem Factsheet „Referenten“.
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