Vielen Dank für Ihren Besuch auf dem Kursportal der Laseraplikon GmbH. Seit vielen Jahren haben wir Sie in Fragen von Laserschutz und Lasersicherheit bei der Laseranwendung in der Medizin und Ästhetik beraten und geschult.
Der Laser ist ein fantastisches und vielseitig einsetzbares chirurgisches Instrument. Deshalb war es uns immer ein besonderes Anliegen, unser über Dekaden gesammeltes Wissen zum sicheren Lasereinsatz am Menschen an Sie weiterzugeben.
Nun ist es aber für uns Zeit, uns neuen Lebensaufgaben zu widmen. Unser gesamtes Kursprogramm haben wir daher zum 30.06.2025 eingestellt.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen und die vielen schönen Begegnungen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute. Bleiben Sie der Laserei treu und immer sicher im Umgang mit dem Laserlicht.
Ihr Laseraplikon Team
Laserwissen ist komplexes Wissen. Auf unserem Laserspots Informations- und Lernportal werden Sie auch weiterhin Informationen rund um den medizinischen Laserschutz finden, u.a. zu den folgenden Themen:
Unser Informations- und Lernportal finden Sie unter www.laserspots.de oder www.laserspots.com.
Werden Lasereinrichtungen der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 betrieben, so muss pro Organisationseinheit mindestens ein, für den Vertretungsfall besser zwei, Laserschutzbeauftragte qualifiziert und schriftlich bestellt werden. Die erworbene Qualifikation als Laserschutzbeauftragter muss anschließend alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Werden Lasereinrichtungen am Menschen angewendet, so müssen alle Anwender spezielle Fachkunde nachweisen. Die Anforderungen an den Fachkundeerwerb richten sich danach, ob Laser in Ausübung der Heil- oder Zahnheilkunde zu medizinischen Zwecken oder außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu nichtmedizinischen, d. h. rein kosmetischen Zwecken eingesetzt werden.
Für medizinische Laseranwendungen gilt ein genereller Arztvorbehalt. Anwendende Ärztinnen und Ärzte müssen NiSG-Fachkunde erwerben und auf Verlangen gegenüber Behörden nachweisen können. Hinsichtlich der Auffrischung bestehen hierbei keine starren Fristen.
Für nichtmedizinische Laseranwendungen in der Ästhetik und Kosmetik (z. B. Faltenbehandlung, Haarepilation, Tattooentfernung) müssen auch Ärztinnen und Ärzte spezielle NiSV-Fachkunde erwerben und zusammen mit der Anzeige des Laserbetriebes gegenüber der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die NiSV-Fachkunde ist alle 5 Jahre aufzufrischen.
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WICHTIGER HINWEIS: Der NiSV-Fachkundeerwerb für Ärztinnen und Ärzte liegt im Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Landesärztekammern. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen, Hamburg) gelten Fachärztinnen und -ärzte für „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ sowie Fachärztinnen und -ärzte für „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ als im Sinne der NiSV qualifiziert. Nehmen Sie bei Nachfragen ggf. direkten Kontakt mit Ihrer Landesärztekammer auf.
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Mehr Informationen finden Sie hier:
Laserschutzbeauftragter
Umfangreiche Informationen rund um das Thema „Sicherer Umgang mit Lasern bei Laseranwendung am Menschen“ finden Sie auf unserem Laserspots Informations- und Lernportal.