Herzlich willkomen auf dem Kursportal der Laseraplikon GmbH – Ihrem Partner für Laserkurse, Laserschutz und Lasersicherheit.
Die Laseraplikon GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen. In Kooperation mit langjährigen renommierten Partnern bieten wir spezialisierte Laserschutzkurse und Laserschutzseminare für Anwender von Medizin-, Dental- und Laborlasern entsprechend der neuesten gesetzlichen Anforderungen an.
Unsere Laserkurse:
Unsere sicherheitstechnischen Referenten verfügen über eine mehr als 25-jährige Kurserfahrung in der Laserphysik und Lasersicherheit. Unsere medizinischen Referenten sind erfahrene Lasermediziner und auf diesem Gebiet sowohl ambulant als auch stationär tätig.
Unsere Laserschutzkurse und Laserschutzseminare sind behördenkonform und als berufliche Bildungsmaßnahme anerkannt. Hinsichtlich des Kursinhalts und der Kursdauer entsprechen sie den Anforderungen an Lehrgänge gemäß DGUV Grundsatz 303-005:
Unsere Laserkurse entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Laserzahnheilkunde (DGL e. V.). Teilnehmer erlangen zum Nachweis ihrer Qualifikation ein Zertifikat, welches Voraussetzung für die Bestellung als Laserschutzbeauftragter ist. Für die Laserkurse mit Fachkundeanteil können zusätzlich gemäß der geltenden Weiterbildungsordnung Fortbildungspunkte erworben werden. Für Teilnehmer aus der Schweiz wird der „Berliner Laserkurs – Lasermedizin von A-Z“ gemäß dem geltenden Fähigkeitsprogramm durch die Schweizerische Laserkommission FMCH als 2 Basiskurse anerkannt.
Für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 ist die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, falls der Arbeitgeber/Betreiber diese Qualifikation nicht selbst besitzt. Für die Überwachung des sicheren Betriebs von Lasereinrichtungen kann es dabei erforderlich sein, mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen.
In Ausübung der Heil- oder Zahnheilkunde am Menschen gelten laut NiSG zudem besondere Ausbildungserfordernisse zum Nachweis darüber, dass der Behandler die Risiken der jeweiligen medizinisch indizierten Laseranwendung richtig einschätzen kann. Laserbehandlungen zu nicht-medizinischen Zwecken (Kosmetik, Tattooentfernung) unterliegen ab 31. Dezember 2020 der „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen – NiSV“. Hierfür gelten strengere Auflagen bezüglich des Fachkundenachweises.
Informieren Sie sich hier:
Laserschutzbeauftragter
Ausführlichere Informationen zum Thema Laserschutz und Lasersicherheit finden Sie in unserem Factsheet „Medizin- und Laborlaser: Grundlegende Sicherheitsaspekte“. Weiterführende Informationen zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen zu unseren Laserschutzkursen und Laserschutzseminaren? Richten Sie diese bitte an info@laserkurse.de!
Informationen zu unseren sicherheitstechnischen und medizinischen Referenten finden Sie in unserem Factsheet „Referenten“.
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