Herzlich willkommen auf dem Kursportal der Laseraplikon GmbH – Ihrem Partner für Laserkurse, Laserschutz und Lasersicherheit.
Die Laseraplikon GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen. In Kooperation mit langjährigen renommierten Partnern bieten wir spezialisierte Laserschutzkurse und Laserschutzseminare für Anwender von Medizin-, Dental- und Laborlasern sowie Laserkurse zum Fachkundeerwerb für die Laseranwendung am Menschen zu medizinischen und/oder nichtmedizinischen (ästhetisch-kosmetischen) Zwecken für Ärzte und Ärztinnen an.
Die Ausbildungsinhalte unserer Kurse entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin e. V. (DGLM) sowie der Unfallversicherer, spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider und sind Leitliniengerecht.
Als Mitglied der DGLM arbeitet die Laseraplikon GmbH aktiv im Arbeitsausschuss „Ausbildung“ mit. Darüber hinaus ist die Laseraplikon GmbH Teil der Expertenkommission der S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut (unter Berücksichtigung von Strahlquellen mit ähnlichen Wirkungen an der Haut)“, die im Januar 2022 veröffentlicht wurde.
Unsere sicherheitstechnischen Referenten verfügen über eine mehr als 30-jährige Kurserfahrung in der Laserphysik und Lasersicherheit. Unsere medizinischen Referenten sind erfahrene Lasermediziner.
Alle unsere Laserkurse:
Detaillierte Informationen zu unserem Kursangebot finden Sie hier. Sollten Sie bei der richtigen Kursauswahl Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns gern über info@laserkurse.de.
15. NOVEMBER 2024: Online-Refresher-Laserschutzkurs nach OStrV und TROS für die Medizin und Ästhetik zur Auffrischung als Laserschutzbeauftragter für medizinische und kosmetische Anwendungen (1-tägiger Live-Online-Kurs per Zoom-Videokonferenz). Der Kurs ist CME-zertifiziert, es können 9 Fortbildungspunkte erworben werden. Dieser Kurs ist aktuell leider ausgebucht (Stand: 28.09.2024). Es besteht nur noch eine Warteoption. Senden Sie uns bei Interesse gern eine E-Mail an info@laserkurse.de.
22. NOVEMBER 2024: Berliner Laserkurs Online: Laserverfahren in der Medizin – Prinzipien der Anwendung und Praxisbeispiele für den Fachkundeerwerb Lasermedizin gemäß NiSG (1-tägiger Live-Online-Kurs per Zoom-Videokonferenz). Der Kurs ist CME-zertifiziert, es können 7 Fortbildungspunkte erworben werden. Anmeldung über unser Anmeldeformular.
Eine Übersicht unserer Kurstermine für 2024 finden Sie auch auf unserem neuen YouTube-Kanal. Schauen Sie mal rein!
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NEU: Zur Unterstützung verantwortlicher Arbeitgeber und Laserschutzbeauftragter bieten wir ein neues Unterweisungstool für die Laserschutzunterweisung der Beschäftigten an. Laserschutzunterweisungen sind gemäß OStrV/TROS gesetzlich vorgeschrieben und müssen immer vor der Aufnahme einer Tätigkeit und danach mindestens 1x jährlich durchgeführt werden. Zu unterweisende Teilnehmer können die Laserschutzunterweisung mit unserem Unterweisungstool in Form eines E-Learning-Seminars webbasiert im Selbststudium in einzelnen Lernschritten durchlaufen. Am Ende des Seminars wissen die Teilnehmer über mögliche direkte und indirekte Gefährdungen durch Laserstrahlung, die Bedeutung von Expositionsgrenzwerten, über wirksame Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Unfällen oder gesundheitlichen Schäden sowie die richtige Anwendung von Laserschutzbrillen Bescheid. Durch interaktive Übungen findet eine Verständnisprüfung statt. Ein Kurztutorial zum Unterweisungstool finden Sie auf unserem YouTube-Kanal. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Factsheet. Zur Buchung geht es hier.
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Alle unsere Kurse schließen mit einem behördlich anerkannten Zertifikat oder einer Teilnahmebescheinigung ab.
Gemäß der geltenden Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte können für unsere Laserschutz- und Fachkundekurse CME-Fortbildungspunkte erworben werden. Die vermittelten Kursinhalte sind für Ärztinnen und Ärzte außerdem an die NiSV-Fachkunde anrechenbar.
Was zeichnet uns gegenüber anderen Kursanbietern noch aus? Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unserer Präsenz- und Live-Online-Laserschutzkurse erhalten gedruckte Kursunterlagen. Und wir sind auch nach Ihrer Kursteilnahme als Ansprechpartner bei Fragen zum Thema „Laserschutz und Lasersicherheit“ für Sie da, weil wir möchten, dass die Vorteile der Laseranwendung sicher und komplikationsfrei bei Ihnen und Ihren Patienten ankommen.
Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter entspringt nicht der NiSV, sondern der OStrV/TROS „Laserstrahlung“ und besteht unabhängig vom Anwendungszweck immer, wenn Laser der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 angewendet werden. Die Qualifikation und Bestellung eines Laserschutzbeauftragten hat stets vor Inbetriebnahme eines Lasers der benannten Klassen zu erfolgen. Bei Nichtbeachtung können empfindliche Bußgelder drohen. Die Erstqualifikation muss seit 2018 alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Die Kursauswahl richtet sich nach Ihrem konkreten Ausbildungserfordernis:
Laserschutzbeauftragter für die Medizin und Ästhetik (anwendungsbezogener Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für Ärzte und medizinisches Personal) wie von den Unfallversicherern gefordert in Präsenz im IGZ / OWZ Innovations- und GründerZentrum Berlin-Adlershof
Online-Refresher-Kurs für die Medizin und Ästhetik (anwendungsbezogener Live-Online-Laserschutzkurs nach OStrV/TROS für ärztliches und nichtärztliches Personal) per Live-Videokonferenz
Unsere Laserschutzkurse sind auch geeignet für Praxismanager, QM-Beauftragte und Aufsichtsbeamte im Umfeld von Klinik und Praxis, Medizinphysiker, Medizintechniker, Beauftragte für Medizinproduktesicherheit und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Anwender außerhalb der Medizin beim Lasereinsatz zu nichtmedizinischen (kosmetischen Zwecken) gemäß NiSV.
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WICHTIGER HINWEIS: Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 11 „Laserstrahlung“ (vormals BGV B2) wurde zum 01.04.2023 außer Kraft gesetzt. Zertifikate von Laserschutzbeauftragten, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, haben damit ihre Gültigkeit verloren. Betroffene Laserschutzbeauftragte müssen sich neu nach aktuell geltender OStrV und TROS „Laserstrahlung“ schulen lassen. Unser Laserschutzkurs am 27. September 2024 in Berlin ist für eine solche Nachschulung geeignet.
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Laseranwendungen am Menschen erfordern spezielles fachliches Können und Wissen und dürfen deshalb nur von solchen Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende fachliche Qualifikation, Kompetenz und Erfahrung verfügen. Die Anforderungen sind durch den Gesetzgeber im Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) und in der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) geregelt.
Für den Fachkundeerwerb gemäß NiSG für medizinische und angrenzende ästhetische Laseranwendungen bieten wir für Ärztinnen und Ärzte aktuell folgende Fachkundekurse an:
Im fachübergreifenden „Berliner Laserkurs Online“ lernen Sie grundlegende Anwendungsprinzipien und Applikationstechniken des Lasers kennen, die sowohl in der Medizin als auch in der Ästhetik Anwendung finden. Dabei werden wichtige universelle Grundlagen der Laseroptik im Zusammenspiel zwischen eingesetzter Laserwellenlänge, optischen und thermischen Gewebeeigenschaften, applizierter Laserleistung, Expositionszeit und Anwendungsmodus (fokussiert, defokussiert, fraktioniert) sowie Kenntnisse zur Gerätetechnik, zu Kühlmechanismen sowie sonstigen Techniken zur Vermeidung von Behandlungsrisiken und Nebenwirkungen vermittelt.
Betrachtet werden typische, in der Medizin und Ästhetik eingesetzte Lasergeräte und -verfahren:
Ergänzend wird auf Grundsätze der klinischen Lasersicherheit eingegangen.
Der klinische Bezug wird anhand von Videodemonstrationen hergestellt. Kursteilnehmer profitieren von der Möglichkeit, während des gesamten Live-Online-Kurses Fragen direkt an den Referenten richten zu können.
Der nächste Termin findet am 22. November 2024 statt. Eine Anmeldung ist über unser Anmeldeformular möglich oder schicken Sie uns bei Teilnahmewunsch eine Nachricht an info@laserkurse.de.
Laserwissen ist komplexes Wissen. Unser Laserspots Informations- und Lernportal bündelt dieses Wissen in einer Infothek und unterstützt Sie mit ausgewählten E-Learning-Angeboten zum Laserschutz. Statten Sie Laserspots einen Besuch ab und lernen und weiterbilden Sie sich digital und flexibel, u.a. zu den folgenden Themen:
Unser Informations- und Lernportal finden Sie unter www.laserspots.de oder www.laserspots.com.
Werden Lasereinrichtungen der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 betrieben, so muss pro Organisationseinheit mindestens ein, für den Vertretungsfall besser zwei, Laserschutzbeauftragte qualifiziert und schriftlich bestellt werden. Die erworbene Qualifikation als Laserschutzbeauftragter muss anschließend alle 5 Jahre aufgefrischt werden.
Werden Lasereinrichtungen am Menschen angewendet, so müssen alle Anwender spezielle Fachkunde nachweisen. Die Anforderungen an den Fachkundeerwerb richten sich danach, ob Laser in Ausübung der Heil- oder Zahnheilkunde zu medizinischen Zwecken oder außerhalb der Heil- oder Zahnheilkunde zu nichtmedizinischen, d. h. rein kosmetischen Zwecken eingesetzt werden.
Für medizinische Laseranwendungen gilt ein genereller Arztvorbehalt. Anwendende Ärztinnen und Ärzte müssen NiSG-Fachkunde erwerben und auf Verlangen gegenüber Behörden nachweisen können. Hinsichtlich der Auffrischung bestehen hierbei keine starren Fristen.
Für nichtmedizinische Laseranwendungen in der Ästhetik und Kosmetik (z. B. Faltenbehandlung, Haarepilation, Tattooentfernung) müssen auch Ärztinnen und Ärzte spezielle NiSV-Fachkunde erwerben und zusammen mit der Anzeige des Laserbetriebes gegenüber der zuständigen Vollzugsbehörde nachweisen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder. Die NiSV-Fachkunde ist alle 5 Jahre aufzufrischen.
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WICHTIGER HINWEIS: Der NiSV-Fachkundeerwerb für Ärztinnen und Ärzte liegt im Verantwortungsbereich der jeweils zuständigen Landesärztekammern. In einigen Bundesländern (z. B. Hessen, Hamburg) gelten Fachärztinnen und -ärzte für „Haut- und Geschlechtskrankheiten“ sowie Fachärztinnen und -ärzte für „Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie“ als im Sinne der NiSV qualifiziert. Nehmen Sie bei Nachfragen ggf. direkten Kontakt mit Ihrer Landesärztekammer auf.
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An die Durchführung von Laserschutz- und Fachkundekursen werden besondere Anforderungen gestellt, die genau definiert sind. Hierzu zählen die Einhaltung inhaltlicher und zeitlicher Vorgaben ebenso wie Teilnahmenachweise und Prüfungsregelungen. Es drängen zunehmend Kursanbieter auf den Markt, deren (vor allem auch digitalen) Schulungsformate einen schnellen Ausbildungsnachweis versprechen, aber nicht den Qualitätsanforderungen der Unfallversicherer bzw. staatlichen Behörden entsprechen.
Machen Sie sich an dieser Stelle bewusst, dass der unsachgemäße Einsatz von Laserstrahlung mit nicht unerheblichen gesundheitlichen Gefährdungen sowohl für Sie als Anwender*in als auch für Ihre Angestellten und behandelten Patienten bzw. Kunden einhergehen kann.
Unsere Schulungsformen richten sich nach den Vorgaben der Unfallversicherer aus dem DGUV Grundsatz 303-005 und der im Februar 2024 aktualisierten NiSV-Fachkunderichtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Mehr Informationen zu den bestehenden Qualifikationsanforderungen bei Laseranwendung am Menschen finden Sie in unserem Factsheet „Laserkurse: Gesetzliche Grundlagen und Anforderungen“ oder hier:
Laserschutzbeauftragter
Ausführlichere Informationen zum Thema Laserschutz und Lasersicherheit finden Sie in unserem Factsheet „Medizin- und Laborlaser: Grundlegende Sicherheitsaspekte“. Weiterführende Informationen zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen zu unseren Laserschutzkursen und Laserschutzseminaren? Richten Sie diese bitte an info@laserkurse.de!
Umfangreiche Informationen rund um das Thema „Sicherer Umgang mit Lasern bei Laseranwendung am Menschen“ finden Sie auf unserem Laserspots Informations- und Lernportal.
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