Herzlich willkommen auf dem Kursportal der Laseraplikon GmbH – Ihrem Partner für Laserkurse, Laserschutz und Lasersicherheit.
Die Laseraplikon GmbH ist ein nach ISO 9001:2015 zertifiziertes Unternehmen. In Kooperation mit langjährigen renommierten Partnern bieten wir spezialisierte Laserschutzkurse und Laserschutzseminare für Anwender von Medizin-, Dental- und Laborlasern sowie Laserkurse zum Fachkundeerwerb für die Laseranwendung am Menschen zu medizinischen und/oder nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken für Ärzte und Ärztinnen an.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Biophotonik und Lasermedizin e. V. (DGLM), d. h. bilden den aktuellen Stand der Technik ab und sind Leitliniengerecht. Sowohl die DGLM als auch die Laseraplikon GmbH sind Teil der Expertenkommission der S2k-Leitlinie „Lasertherapie der Haut (unter Berücksichtigung von Strahlquellen mit ähnlichen Wirkungen an der Haut)“, die kürzlich veröffentlicht wurde.
Unsere sicherheitstechnischen Referenten verfügen über eine mehr als 30-jährige Kurserfahrung in der Laserphysik und Lasersicherheit. Unsere medizinischen Referenten sind erfahrene Lasermediziner und auf diesem Gebiet sowohl ambulant als auch stationär tätig.
Laseranwendungen am Menschen erfordern spezielles fachliches Können und Wissen und dürfen deshalb nur von solchen Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende fachliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Die Anforderungen sind durch den Gesetzgeber geregelt. Dies sind:
Unsere Kurse:
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WICHTIGER HINWEIS: Die gesetzliche Verpflichtung zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter entspringt nicht der NiSV, sondern der OStrV/TROS. Damit gilt auch keine generelle Ablauffrist für deren Nachweis zum 31.12.2022! Vielmehr richtet sich das Ausbildungserfordernis danach, ob Laser der höheren Gefährdungsklassen 3R, 3B oder 4 angewendet werden. Für häufig in der Kosmetik zur Haarentfernung eingesetzte Laser der Klasse 1C sowie IPL-Geräte besteht keine gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten.
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Ein Laserschutzbeauftragter ist gemäß §5 OStrV immer zwingend gesetzlich vorgeschrieben, wenn Laser der Laserklassen 3R, 3B und 4 betrieben werden, egal ob diese Laser zu medizinischen oder nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken eingesetzt werden. Besitzt der Betreiber/Arbeitgeber/Praxisinhaber diese Qualifikation nicht selbst, so muss er sich oder einen Angestellten entsprechend schulen lassen. Die Erlangung der Qualifikation als Laserschutzbeauftragter erfordert den erfolgreichen Abschluss eines für die konkrete Anwendung (Medizin, Kosmetik) geeigneten Laserschutzkurses und ist Voraussetzung für die schriftliche Bestellung. Die schriftliche Bestellung eines Laserschutzbeauftragten hat immer vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der benannten Klassen zu erfolgen. Gemäß neuester TROS 2018 (mit letzter Aktualisierung vom April 2021) ist die Erstqualifikation alle 5 Jahre aufzufrischen.
Unsere Laserschutzkurse und Laserschutzseminare sind CME-zertifiziert, behördenkonform und als berufliche Bildungsmaßnahme anerkannt. Hinsichtlich der Kursinhalte und der Kursdauer entsprechen sie den Anforderungen an Lehrgänge gemäß DGUV Grundsatz 303-005 „Ausbildung und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten sowie Fortbildung von fachkundigen Personen zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach OStrV bei Laseranwendungen“:
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WICHTIGER HINWEIS: Es werden verschiedentlich immer noch Laserschutzkurse auf Basis der veralteten Unfallverhütungsvorschrift BGV B2 angeboten. Vom Besuch solcher Kurse ist dringend abzuraten, da sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Auch Laserschutzkurse, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 ausbilden, sind nicht mehr zulässig.
Für Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (veraltet: BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (veraltet: GUV-V B2) geschult worden sind, galt eine Frist zur Neuqualifikation gemäß OStrV / TROS „Laserstrahlung“ bereits bis zum 31.12.2021! Bei Fristversäumnis sollte unbedingt eine Kursteilnahme zum schnellstmöglichen Termin erfolgen!
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An die Durchführung von Laserschutzkursen zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter werden besondere Anforderungen gestellt, die im DGUV Grundsatz 303-005 definiert sind.
Hierzu zählen die Einhaltung inhaltlicher und zeitlicher Vorgaben ebenso wie Prüfungsregelungen mit einem schriftlichen und ggf. mündlichen Teil. Enthalten ist außerdem ein Verweis, dass der Erwerb der erforderlichen Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter durch alleiniges E-Learning nicht gegeben ist. Dies betrifft insbesondere E-Learning-Angebote, die im Wesentlichen auf dem Selbststudium basieren und keinen interaktiven Austausch mit dem Referenten erlauben, denn Laserschutz ist ein komplexes Thema und kann bei nicht korrekter Einhaltung gesundheitliche Folgen sowohl für Behandler und Angestellte als auch Patienten haben.
Wir tragen diesen Vorgaben der Unfallversicherer Rechnung und bieten unsere Laserschutzkurse in Abhängigkeit vom Ausbildungserfordernis der Kursteilnehmer entweder als Präsenzkurse oder als Online-Kurse an:
Unsere Online-Refresher-Laserschutzkurse sind Live-Kurse, die über ein Videokonferenz-System organisiert werden. Sie entsprechen in Dauer, Ablauf und Inhalt vollumfänglich unseren Präsenzkursen und erfüllen damit die Vorgaben aus dem DGUV Grundsatz 303-005. Während der Kurse haben die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, einen interaktiven Austausch mit dem Live-Referenten zu führen.
Unsere Online-Refresher-Laserschutzkurse sind zudem CME-zertifiziert und erfüllen die Anforderungen an Online-Seminare im Rahmen der Anerkennung von ärztlichen Fortbildungsmaßnahmen durch die Ärztekammer Berlin.
Der Fachkundeerwerb für Ärzte und Ärztinnen, die Laser am Menschen anwenden, richtet sich zunächst einmal nach dem individuellen Kenntnis- und Kompetenzstand des Anwenders, denn es ist evident, dass sich der Fort- und Weiterbildungsbedarf von einem langjährigen Laseranwender signifikant von dem eines Neuanwenders unterscheidet. Darüber hinaus gilt es bestimmte formale, gesetzliche Vorgaben einzuhalten, die sich bei medizinischer bzw. nichtmedizinischer (kosmetischer) Laseranwendung unterscheiden.
Medizinische Laseranwendung
Kosmetische Laseranwendung
Wichtige Eckpunkte aus diesem Curriculum sind:
Fazit: Der NiSV-Fachkundeerwerb gemäß der Vorgaben der BÄK ist durch Besuch verschiedener Fortbildungsveranstaltungen möglich. Erwerben Sie möglichst breite Kompetenz entsprechend der inhaltlichen Schwerpunkte des Curriculums und lassen Sie sich Ihre Fortbildungen bescheinigen. Dies gilt im Übrigen auch für Kompetenzen, die Sie ggf. bereits im Rahmen Ihrer Ausbildung, Ihrer beruflichen Tätigkeit, Assistenzzeiten, Hospitationen etc. erworben haben.
Unser fachübergreifender, CME-zertifizierter „Berliner Laserkurs“ in Kooperation mit dem Zentrum Laserchirurgie der Evangelischen Elisabeth Klink Berlin vermittelt Fachkunde gemäß NiSG und Grundlagen “Optische Strahlung” für den Fachkundeerwerb gemäß NiSV.
Mit dem fachübergreifenden „Berliner Laserkurs“ werden wichtige Grundlagen der Lasermedizin im Zusammenspiel zwischen eingesetzter Laserwellenlänge, optischen und thermischen Gewebeeigenschaften, applizierter Laserleistung, Expositionszeit und Anwendungsmodus (fokussiert, defokussiert) vermittelt.
Diese physikalischen Zusammenhänge der Laseroptik gelten universell für alle Laser und bilden daher das Grundgerüst für jegliche Laseranwendung, sei es zu medizinischen oder nichtmedizinischen (kosmetischen) Zwecken. Genauso verhält es sich mit den im Kurs vermittelten Kenntnissen zur Gerätetechnik, zu Kühlmechanismen sowie sonstigen Techniken zur Vermeidung von Nebenwirkungen. Insofern stellt der „Berliner Laserkurs“ einen ganz wesentlichen Teil des Fachkundeerwerbs für die medizinische und/oder nichtmedizinische (kosmetische) Laseranwendung am Menschen dar.
Der „Berliner Laserkurs“ ist in 2 Modulen geplant:
Die beiden Module ergänzen sich inhaltlich und können einzeln, in variabler Reihenfolge belegt werden. Im Hands-on-Praktikum lernen Sie verschiedene Lasersysteme und grundlegende Applikationstechniken des Lasers kennen. Die dabei erworbenen Kenntnisse können sowohl als Hinführung zu den im Theorie-Modul vorgestellten verschiedenen Laseranwendungen für konkrete Indikationsstellungen, als auch zu deren Vertiefung dienen.
Aktuell ist nur das Praxis-Modul verfügbar, das Theorie-Modul wird zu einem späteren Zeitpunkt folgen.
Detaillierte Informationen zum Praxis-Modul finden Sie in unserem Factsheet „Berliner Laserkurs: Hands-on-Praktikum“.
Der nächste verfügbare Termin für unser Hands-on-Praktikum findet am 13. Januar 2023 statt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl von 6 Personen und der starken Nachfrage ist eine Anmeldung aktuell nur auf Nachfrage unter info@laserkurse.de möglich. Weitere Termine für 2023 befinden sich in Planung.
Laserwissen ist komplexes Wissen. Unser Laserspots Informations- und Lernportal bündelt dieses Wissen in einer Infothek und wird Sie zukünftig auch mit ausgewählten E-Learning-Angeboten beim Fachkundeerwerb unterstützen. Statten Sie Laserspots schon jetzt einen Besuch ab und lernen und weiterbilden Sie sich digital und flexibel zu den folgenden Themen:
Unser Informations- und Lernportal finden Sie unter www.laserspots.de oder www.laserspots.com.
Werden Laser am Menschen eingesetzt, so müssen Anwender bestimmte gesetzliche Anforderungen hinsichtlich ihrer Fachkunde und Ausbildung erfüllen. Die Basis bildet die Qualifikation zum Laserschutzbeauftragten, die wichtige Grundlagen in Bezug auf den Arbeits- und Unfallschutz im Umgang mit Lasereinrichtungen vermittelt.
Der Fachkundeerwerb gemäß NiSG und/oder NiSV verfolgt das Ziel einer sicheren und nebenwirkungsarmen Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen. Es soll sichergestellt werden, dass Anwender*innen die eingesetzten Laserverfahren und Applikationstechniken sicher beherrschen und die Patient*innen gut aufgeklärt und risikoarm behandelt werden.
Um den für Ihren Lasereinsatz geeigneten Laserschutz- bzw. Fachkundekurs auswählen zu können, ist es wichtig, dass Sie ein paar grundsätzliche Fragen beantworten:
Achten Sie bei der Auswahl von Laserschutzkursen auch auf die folgenden Punkte:
Unsere Laserschutzkurse erfüllen alle behördlichen Anforderungen.
Unsere Laserkurse entsprechen den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Lasermedizin (DGLM e.V.) und der Deutschen Gesellschaft für Laserzahnheilkunde (DGL e. V.). Teilnehmer*innen erlangen zum Nachweis ihrer Qualifikation ein Zertifikat. Gemäß der geltenden Weiterbildungsordnung können Fortbildungspunkte erworben werden. Teilnehmer*innen aus der Schweiz können sich den „Berliner Laserkurs“ gemäß dem geltenden Fähigkeitsprogramm durch die Schweizerische Laserkommission FMCH anerkennen lassen.
Mehr Informationen zum gesetzlichen Hintergrund finden Sie hier:
Laserschutzbeauftragter
Ausführlichere Informationen zum Thema Laserschutz und Lasersicherheit finden Sie in unserem Factsheet „Medizin- und Laborlaser: Grundlegende Sicherheitsaspekte“. Weiterführende Informationen zur Qualifikation als Laserschutzbeauftragter für medizinische Anwendungen finden Sie hier.
Sie haben noch Fragen zu unseren Laserschutzkursen und Laserschutzseminaren? Richten Sie diese bitte an info@laserkurse.de!
Informationen zu unseren sicherheitstechnischen und medizinischen Referenten finden Sie in unserem Factsheet „Referenten“.
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